Es ist wieder soweit!!! RTF
30. Dumeklemmer Klassiker
Samstag den 15. August 2020
Start und Ziel
Dreifachsporthalle am Schulzentrum Breitscheider Weg
White-Bear-Lake-Platz 35, 40885 Ratingen-Lintorf
Die Anreise zum Startort ist nicht ausgeschildert, weiter unten ist sie dargestellt.
Startbeginn: 09:30 Uhr
Startschluss: 11:30 (111 km)
12:00 (42 km, 76 km)
Kontrollschluss: 16:00 (für alle Strecken)
Startgeld
Fahrer mit Wertungskarte: 5,00 €
Trimmfahrer: 7,00 €
Schüler und Jugendliche: frei
Wichtige Hinweise
Wir weisen ausdrücklich auf die Einhaltung der StVO, insbesondere der Nutzungspflicht von vorhandenen Radwegen, hin.
Für den Versicherungsschutz ist es notwendig die Starter bei unseren Veranstaltungen im Breitensport zu erfassen. Daher erhalten sie bei der Registrierung eine Rückennummer, die gut sichtbar zu tragen ist, um für die Öffentlichkeit als Teilnehmer erkennbar zu sein.
Wertungskartenfahrer mit eigener Startnummer müssen diese in Originalgröße verwenden. Die oft gesehenen Miniaturen an der Sattelstütze sind nicht zulässig!
Oftmals wird dies auch seitens der Behörden in den Genehmigungen verlangt.
Daraus resultierend ist in der Generalausschreibung für Radtourenfahrten - bei denen ja besonders zahlreiche Sportler in den öffentlichen Verkehr geschickt werden - die Auflage einer Rückennummernkontrolle und Vergabe eines Startstempels enthalten (Punkt 8.3) und damit für Ihre Veranstaltungsorganisation vorgegeben. Bei der letztjährigen Bundeskonferenz Breitensport wurde zusätzlich auch eine Helmpflicht für die Teilnehmer einer Radtourenfahrt (bei den Strecken ab 40 km) in das Reglement aufgenommen (Punkt 12.5).
Um auch künftig in versicherungs- und genehmigungstechnischer Sicht grünes Licht zu erhalten, ist die Helm- und Rückennummernkontrolle vor der Vergabe des Startstempels wesentlich.
Unter Berücksichtigung des Umweltschutzes werden an den Kontrollstellen keine Trinkbecher ausgegeben!
Und Folgendes ist nicht nur vor dem Hintergrund "Umweltschutz" zwingend zu beachten: Wildpinkeln ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Darüber hinaus kann es als Erregung öffentlichen Ärgernisses gelten, wenn jemand seine Notdurft im Freien verrichtet und damit die Aufmerksamkeit Dritter auf sich zieht. Fühlen sich Menschen gestört, kann zusätzlich zum Bußgeld (35 €, ggf. auch wesentlich höher) eine Klage drohen. Wir bitten alle Teilnehmer, dies besonders
"in Nähe der Kontrollstellen"
zu beachten. Sollte es zu Beschwerden oder gar Anzeigen kommen, sind wir gezwungen, eure über die Startnummer identifizierten Daten weiterzugeben.
Streckenführung
Hier der Streckenverlauf der einzelnen Runden in GPS-Darstellung (in Alltrails):
_______________________________________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________________________________
Kurzfristige Änderungen der Streckenführung sind am Start ausgehängt!
Zufahrt zu unserer RTF am 15.08.2020